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Neues BDSG ist auf dem Weg (04.05.2017)

von Nicholas Vollmer (Kommentare: 0)

Am 27.04.2017 wurde das DSAnpUG-EU vom Bundestag beschlossen. Von diesem Artikelgesetz sind das Bundesdatenschutzgesetz (und fünf weitere Gesetze) betroffen. Das 134-seitige Dokument ist recht komplex aufgebaut und mangels Inhaltsverzeichnis nur sehr schwer zugänglich.

Für das neue Bundesdatenschutzgesetz gilt:

  • Im Artikel 1 ab Seite 14 sind für die Privatwirtschaft die Teile 1 und 2 relevant. Konkret kommen die folgenden 27 Rechtsvorschriften zur Anwendung: §§ 1,2,4 und § 20,22,24 und §§ 26-39 und §§ 41- 44.
  • Im Artikel 7 ab Seite 67 werden zwei kleine, zusätzliche Änderungen am BDSG formuliert. Dies betrifft aber nur die Aufsichtsbehörden.
  • Im Artikel 8 auf Seite 68 wird bestimmt: Das neue BDSG gilt ab dem 25.05.2018.
  • Das neue BDSG wird auf den Seiten 79-128 grob kommentiert.

Insgesamt befinden sich in dem neuen BDSG-Dokument ca. 13 Seiten mit reinem Gesetztestext, welchen die Privatwirtschaft zu beachten hat. Hinzu kommnen die ca. 38 Seiten seitens der DS-GVO. Insgesamt hätte die Privatwirtschaft dann ca. 52 Seiten Gesetzestext zu beachten.

Wir bieten Ihnen einen stark gekürzten Text des DSAnpUG-EU für die Privatwirtschaft.

(Der obige Text ist ein Ausschnitt aus unserem Datenschutz-Praxishandbuch TOM-Guide®. Sie sehen, dass wir unsere Kunden wirklich praxisnah informieren. Niemand sonst macht sich die Mühe ein PDF zu extrahieren, welches wirklich nur die für die Privatwirtschaft notwendigen Inhalte anzeigt. Nur wir finden für Sie genau heraus, dass der wirklich relevante Gesetzestext ca. 13 Seiten umfasst. DAS sind Informationen, die die Unternehmen brauchen. Bestellen Sie uns zu Ihrem externen Datenschutzbeauftragten, und Sie können sicher sein, dass sie transparent und praxisnah betreut werden.)

© SecureDataService, Nicholas Vollmer

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